Fortbildung Trainer BKF-Schulungen (BKrFQG)

Fortbildung für Trainer von BKF-Schulungen

nach dem BKrFQG

Ausbilder und Ausbilderinnen, die Fahrerinnen und Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schulen, müssen ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren. Mit der Änderung des BKrFQG vom 13.12.2016 wurde die Fortbildungspflicht klar definiert. Die Aktualisierung umfasst eine mindestens dreitägige Fortbildung, die alle Gebiete erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren.

Inhalte Die Lehrinhalte sind durch folgende Fachbereiche vorgegeben: Technische Fragestellungen, wirtschaftliches Fahren, gesetzliche Vorschriften, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik und der Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen. Innerhalb dieser Bereiche ist die Themenwahl jedoch frei.

 

Inhalte

Die Lehrinhalte sind durch folgende Fachbereiche vorgegeben: Technische Fragestellungen, wirtschaftliches Fahren, gesetzliche Vorschriften, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik und der Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen. Innerhalb dieser Bereiche ist die Themenwahl jedoch frei.

Lehrgangsinhalte

  • Aktuelle Fahrsicherheitssysteme
  • Tipps zur Ladungssicherung nach VDI 2700
  • Ladungssicherung in verschiedenen Fachbereichen
  • Alternative Antriebe
  • Erste Hilfe
  • PC-Professional in der Anwendung
  • Digitaler Tachograph
  • Didaktische Fähigkeiten verbessern

Ihr Nutzen

  • Sie absolvieren die Fortbildung für Trainer bei einem renommierten Anbieter mit umfassender Praxisnähe
  • Sie erwerben eine Teilnahmebescheinigung, die auf Verlangen der Anerkennungsbehörde vorzulegen ist.
  • Sie verfügen über neuestes Wissen, das Ihnen als Trainer nützlich ist.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der Verkehrsakademie Münsterland (Zertifikat)

Dauer

1 Tag

Kosten

auf Anfrage

Hinweis

Mit der Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) vom 13.12.2016 wurde die Fortbildungspflicht klar definiert. Erstmalig ist die Fortbildung bis zum Ablauf des 21.12.2020 zu absolvieren.

Termine

Aktuell sind keine Termine vorhanden.
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