Motorrad-Führerschein
Freiheit auf 2 Rädern
Bei unserer Bike 2 Bike Ausbildung fahren wir als Fahrlehrer selbst mit dem Motorrad mit – entweder hinter- oder vor Dir her. Die Vorteile dieser Ausbildungsmethode liegen auf der Hand: die Fahrtechniken, so z.B. die richtige Kurvenlinie, das Heranfahren an Kreuzungen, Slalomübungen usw. schaut Ihr euch aus einer dankbaren Perspektive genau an und könnt es dadurch erheblich leichter in die Praxis umsetzen. Die Erfolgsquote und der Spaßfaktor bei dieser Ausbildungsmethode sind entsprechend hoch!
Motorrad-Intensivkurs
Beschreibung
Unser Angebot mit hohem Spaßfaktor! Mit dem Motorrad-Intensivkurs ist es möglich, den Führerschein der Klasse 1 in nur 7 Tage zu erwerben – einzige Voraussetzung: Besitz einer Fahrerlaubnis.
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ |
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb |
Hinweis
Anmeldung 3 Wochen vor Kursbeginn Weitere Infos und Kontakt: 05451 / 545 894-0 |
Klasse A
Beschreibung
Krafträder mit
• Hubraum über 50 cm3 oder
• bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
• Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
• bbH über 45 km/h
• Leistung über 15 kW
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ |
21 Jahre für Trikes |
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb |
Hinweis
Einschluss: AM, A1, A2 |
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
Schlüsselzahl B196
-
Beschreibung
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter
25 und mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B |
Hinweis
Ist nur in Deutschland gültig! |
Klasse A1
Beschreibung
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder)mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter
16 |
Hinweis
Einschluss: AM |
Aufstiegsmöglichkeiten nach 2 Jahren besitz auf A2 und danach auf A |
Klasse A2
Beschreibung
Krafträder mit
• Leistung max. 35 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter
18 |
Hinweis
Einschluss: AM, A1 |
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
Klasse AM
Beschreibung
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotor
• Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
• Leermasse max. 350 kg
Mindestalter
16 |
Hinweis
Einschluss: Keine |
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S |