Führerschein für Zugmaschinen
Land- oder Forstwirtschaft
Wir machen den Kindertraum vom Traktorfahren zur Realität und bieten den Führerschein für Traktoren und Zugmaschinen, die im land- und forstwirtschaftlichen Bereich eingesetzt werden.
Klasse L

Beschreibung
Zugmaschinen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
• bbH max. 25 km/h
• auch mit Anhänger
Mindestalter
16 |
Klasse T

Beschreibung
Zugmaschinen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 60 km/h
• für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
• auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• auch mit Anhänger
Mindestalter
16 |
Hinweis
Einschluss: AM, L |