LKW- und BUS-Klassen

Führerschein LKW und BUS

Klassen C und D

Für die Fahrausbildung LKW/Bus haben wir qualifizierte Fahrlehrer und einen Fuhrpark, der stets auf dem neusten Stand der Technik ist. Modern ausgestattete Schulungsräume und computerunterstütztes Lernen bilden einen weiteren Pluspunkt für fachgerechte und effiziente Ausbildung.

 


Termine | Blockausbildung

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Klasse C1

Fahrerlaubnisklasse C1

Beschreibung

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
• zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
• Anhänger bis 750 kg zG

Mindestalter

18 Jahre

Hinweis

Vorbesitz: B

Klasse C1E

Fahrerlaubnisklasse C1 E

Beschreibung

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 3.500 kg
• zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Mindestalter

18 Jahre

Hinweis

Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“

Klasse C

Fahrerlaubnisklasse C

Beschreibung

Kfz – ausgenommen Kfz der 
Klassen AM, A1, A2, A - mit
• zG über 3.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
• Anhänger bis 750 kg zG

 

Mindestalter

21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer
„spezifischen Berufsausbildung"

Hinweis

Vorbesitz: B
Einschluss: C1

Klasse CE

Fahrerlaubnisklasse CE

Beschreibung

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zG Anhänger über 750 kg

Mindestalter

21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer
„spezifischen Berufsausbildung"

Hinweis

Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Klasse D1

Fahrerlaubnisklasse D1

Beschreibung

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
• für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
• Länge max. 8 m
• mit Anhänger bis 750 kg zG

Mindestalter

21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

Hinweis

Vorbesitz: B

Klasse D1E

Fahrerlaubnisklasse D1 E

Beschreibung

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
• zG Anhänger über 750 kg

Mindestalter

21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

Hinweis

Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12.000 kg“

Klasse D

Fahrerlaubnisklasse D – Busführerschein

Beschreibung

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A 
• für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
• mit Anhänger bis 750 kg zG

Mindestalter

18, 20, 21, 23
oder 24 Jahre
Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation

Hinweis

Vorbesitz: B
Einschluss: D1

Klasse DE

Fahrerlaubnisklasse DE

Beschreibung

Kfz der Klasse D mit Anhänger
• zG Anhänger über 750 kg

Mindestalter

18, 20, 21 oder 24 Jahre
Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation

Hinweis

Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
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