Führerschein für Zugmaschinen

Land- oder Forstwirtschaft

Wir machen den Kindertraum vom Traktorfahren zur Realität und bieten den Führerschein für Traktoren und Zugmaschinen, die im land- und forstwirtschaftlichen Bereich eingesetzt werden.

 


Klasse L

Fahrerlaubnisklasse T

Beschreibung

Zugmaschinen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
• bbH max. 25 km/h
• auch mit Anhänger

Mindestalter

16

Klasse T

Fahrerlaubnisklasse T

Beschreibung

Zugmaschinen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 60 km/h
• für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
• auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• auch mit Anhänger

Mindestalter

16

Hinweis

Einschluss: AM, L
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